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Das
Waffengesetz verlangt zum Erwerb einer Schusswaffe den Nachweis
der Sachkunde gemäß § 7 WaffG.
Die bestandene
Waffensachkunde-prüfung einer staatlich anerkannten
Ausbildungsstelle dient als Nachweis der Sachkunde.
Unsere Lehrgänge sind staatlich
anerkannt und Prüfungszeugnisse bundesweit gültig sowie
vereins- und verbandsunabhängig und gelten im gesamten
Bundesgebiet.
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Wir bringen
Ihnen nicht nur das notwendige Wissen bei, sondern führen die
gesetzlichen Sachkundeprüfungen nach § 7 WaffG auch selbst
durch.
Bitte beachten
Sie diesen wichtigen Unterschied zu Mitbewerbern ohne
Prüfungserlaubnis, deren Kurse in Wirklichkeit nichts weiter als
Prüfungsvorbereitung ist.
Waffensachkundelehrgänge bedürfen der staatlichen Erlaubnis.* |